Texte in digitaler Form haben mehrere Vorteile: Eine sofortige Verfügbarkeit ohne Platzbedarf für eine Bibliothek, die schnelle Volltextsuche im gesamten digitalen Archiv, einfaches Kopieren, Einfügen und sonstiges Verarbeiten beim Recherchieren und Erstellen eigener Texte. E-Reader und Tablets wie das weitverbreitete iPad ermöglichen jederzeitigen Zugriff und komfortables Lesen, gerade auch online und unterwegs.
Für Schweizer Juristen ist der Zugriff auf Gesetzgebung und Rechtsprechung in digitaler Form selbstverständlich. Digitale Fachliteratur hingegen ist ausserhalb von Nischen wie E-Dissertationen und selbst publizierenden Autoren noch kaum verfügbar.
Die wenigen Verlagsangebote für digitale Fachliteratur sind mehrheitlich nicht attraktiv: Der Zugriff fast ausschliesslich über «Archiv»-Websites verhindert eine lesefreundliche Darstellung und die mobile Nutzung. Vielfach besteht der Zwang zu einem Paketpreis mit gedruckten Versionen. Abschreckend hohe Preise, Einschränkungen durch Digital Rights Management (DRM), fehlende Verfügbarkeit im universell nutzbaren PDF-Format oder wenigstens in den gängigen E-Book-Formaten EPUB und Mobipocket sind weitere Negativfaktoren.
Probleme beim Einscannen von gedruckter Literatur
Als Ausweg bietet sich die eigene Digitalisierung von gedruckt gekaufter Fachliteratur als PDF an. Handelsübliche Flachbettscanner sind dafür allerdings nicht geeignet: Der Buchrücken wird beschädigt, die Bildqualität nimmt gegen die Buchmitte hin ab und jede gescannte Seite muss nachbearbeitet werden. Vollautomatische Buchscanner, wie sie etwa Google Books nutzt, sind sehr teuer und der Eigenbau www.diybookscanner.org setzt Geschick und Zeit voraus. Als erschwingliche und dank mitgelieferter Software empfehlenswerte Alternative für eigenes Digitalisieren bieten sich die OpticBook-Scanner von Plustek an. Daneben gibt es verschiedene kleine Schweizer Anbieter, die im Auftrag ab etwa zwanzig Rappen pro Seite professionell scannen.
Nach der Digitalisierung kann die Literatur komfortabel gelesen und verarbeitet werden, auf dem iPad beispielsweise mit den Apps iAnnotate oder Good Reader.
Das schweizerische Urheberrecht erlaubt die vollständige Digitalisierung zur persönlichen Verwendung (Eigengebrauch nach Artikel 19 Urheberrechtsgesetz). Die gemeinsame Verwendung ganzer oder weitgehend vollständig digitalisierter Literatur, etwa im Netzwerk einer Anwaltskanzlei, fällt leider nicht mehr unter den Eigengebrauch. Dafür müssen die notwendigen Genehmigungen direkt bei den Rechteinhabern eingeholt werden.
Die aktuellen Links zum Recht
Menschenrechte: Das vom Bund initiierte Kompetenzzentrum für Menschenrechte bietet verschiedene Dienstleistungen an. Besonders überzeugend ist der umfassende Newsletter.
www.skmr.ch
Recherche: Umfassendes Verzeichnis juristischer Publikationen. Mit 30 000 Datensätzen ab dem Publikationsjahr 1990 führt fast jede Recherche in der Rechtsbibliographie zum Erfolg. Testzugang kostenlos.
www.srb.recht.ch
Blog: Verschiedene Autoren aus dem Umfeld des Forums Aussenpolitik bloggen über nationale und internationale politische Entwicklungen und juristische Themen. Die Einträge sind aktuell und fundiert.
www.forausblog.ch
App: Die Swiss Law-App enthält die wichtigsten Schweizer Gesetze, darunter auch ZPO und StPO, für iPhone/iPad. Nützlich, wenn man weiss, was man sucht. Wenig strukturiert. Ohne Zusatzfunktionen gratis.
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