Eine der wichtigsten einschneidenden Massnahmen der neuen Bundesrechtspflege, die 2007 in Kraft trat, war die Beschränkung der Kognition des obersten Sozialversicherungsgerichts. Dieser «massive Justizabbau am Bundesgericht» (plädoyer 4/01) stiess auf heftigen Widerstand.

Obwohl die Verfahren für Betroffene oft existenziell sind - etwa bei der Festlegung von Invalidenrenten -, trifft damit eine einzige kantonale Gerichtsinstanz ohne Beschwerde...