Das schweizerische Anwaltspatent verleihen die Kantone. Sie bestimmen die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfungen und führen diese in Eigenregie durch. Von Kanton zu Kanton gibt es dabei deutliche Unterschiede. 

Das Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwälte schreibt für den Erwerb des Anwaltspatents lediglich den erforderlichen Studienabschluss und ein mindestens einjähriges Praktikum vor. Den Kantonen bleibt es überlassen, di...