Bei der Tabelle zum Artikel «Gemeindegrenze wird zur Gefängnismauer» (plädoyer 2/17) hiess es zum Kanton Zürich, von 658 abgewiesenen Asylsuchenden hätten letztes Jahr 368 Eingrenzungsverfügungen erhalten. Das stimmt laut Regierungsrat Mario Fehr (SP) von der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich nicht ganz: Es gab zwar 368 solche Verfügungen, aber nicht so viele Betroffene. Denn bei Ortswechseln von abgewiesenen Asylsuchenden komme es vor, dass mehr als eine Eingrenzungsverfügung gegen dieselbe Person erlassen wird. Wie viele abgewiesene Asyl­suchende 2016 insgesamt von ­einer doppelten Eingrenzungsverfügung betroffen waren, kann die Sicherheitsdirektion nicht sagen: «Da haben wir keine Übersicht.» Ende April seien aber insgesamt 153 Personen von einer Eingrenzungsverfügung betroffen gewesen.