Der Nationalrat hat im September die Revision des ­Firmenrechts gutgeheissen. Neu gelten für die Firmenbildung von Personengesellschaften und Kommanditaktiengesellschaften die gleichen Vorschriften wie bisher für Aktiengesellschaften und GmbHs. Die Firma besteht aus ­einem individuellen Kern und der Angabe der Rechtsform.

Für Anwälte ist wesentlich: Die Firma von Personengesellschaften muss nicht mehr aus den Namen der gegenwärtigen Gesellschafter bestehen. Die Firmen können neu auch nach dem Ausscheiden bisheriger Mitglieder den alten Namen – zum Beispiel der Gründer – behalten. 

Für bestehende Personengesellschaften gibt es keinen Zwang zur Anpassung. Neu ist aber in der ­Firma zwingend die Rechtsform anzugeben. Für Kollektivgesellschaften heisst die Abkürzung KIG, für Kommanditgesellschaften KmG.