Dreizehn Jahre lang hat Ganden Tethong stets das Gleiche wiederholt, vor ­einem halben Dutzend Staats­anwälten, vor den Geschädigtenvertretern, vor den Richtern aller Instanzen: Ihr Mandant, Rudolf Elmer, habe sich nicht strafbar gemacht. Er könne nicht wegen Bankgeheimnisverletzung verurteilt werden. Und schon gar nicht sei er in U-Haft zu stecken – was dennoch geschah, monatelang. 

Die Worte der 53-jährigen Zürcher Rechtsanwältin mi...