Laut einer Studie des Schweizerischen Nationalfonds werden in Schweizer Scheidungsverfahren nur zehn Prozent der betroffenen Kinder angehört. Dieser Anteil ist laut der Freiburger CVP-Nationalrätin Christine Bulliard-Marbach seit dem Jahr 2000 unverändert. Sie hat deshalb dem Nationalrat die Annahme eines Kommissionspostulats zum Recht des Kindes auf Meinungsäusserung empfohlen. Es beauftragt den Bundesrat aufzuzeigen, wo Verbesserungen bei der Anhörung von Kindern in Verfahren nötig sind. Der Nationalrat hat das Postulat ohne Opposition angenommen.

Das Recht des Kindes auf Meinungsäusserung ist in Artikel 12 der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes festgelegt. Die Schweiz übernahm die Konvention 1997.