Das neue Kinderunterhaltsrecht ist seit Anfang Jahr in Kraft. Im Vorfeld wurde beklagt, dass aus dem Gesetz und den Materialien nicht einmal ansatzweise zu ­entnehmen ist, wie der Kinderunterhalt nach neuem Recht zu bemessen ist. Seither sind in diversen Kantonen erste Urteile gefällt worden. Dabei ist eingetreten, was zu befürchten war: Es werden die unterschiedlichsten Ansätze verfolgt.

Nach neuem Recht gehören zum Unterhalt des Kindes: der Naturalunterhalt...