Übernimmt eine Rechtsschutzversicherung einen Fall mit freier Anwaltswahl, erteilt sie dem Versicherten oder direkt seinem Anwalt eine Kostengutsprache. Diese umschreibt die Streitigkeit und regelt den Stundenansatz, Spesen, Kostendach, umfasste Instanzen und die Abrechnungsmodalitäten.

Anders bei der Axa-Arag: Sie schickt dem beauftragten Anwalt zusätzlich zur Kostengutsprache «Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kostengutsprachen (AGB)». Diese ...