Die Schweiz kommt ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen zum Schutz der Gewerkschaftsdelegierten nicht nach. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Centre d’étude des relations de travail der Universität Neuenburg. Die Studie wurde im Auftrag des Bundesamts für Justiz und des Staatssekretariats für Wirtschaft erstellt. Die Autoren fordern die Schweiz auf, in ­ihrer Rechtsordnung die Möglichkeit einzu­führen, gewerkschaftsfeindliche Kündigungen anzufechten und eine Wiedereinstellung von unrechtmässig entlassenen Arbeitnehmern anzuordnen. Bisher gibt es im Schweizer Recht auch bei missbräuchlicher Kündigung keinen Anspruch auf Wiederein­stellung. Die Studie räumt ein, dass «angesichts des fehlenden politischen Konsenses in diesem Punkt» andere Ansätze geprüft werden können, um einen ausreichenden Schutz zu bieten, der gleichzeitig der Kündigungsfreiheit entspräche. Gemeint ist wohl eine Erhöhung der maximalen Entschädigung bei missbräuchlicher Kündigung über die heutigen sechs Monatslöhne hinaus. 

Die Studie ist abrufbar unter www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=58874