Der Auftrag des Bundesrates an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) im Jahr 2009 lautete, das Verjährungsrecht zu ­vereinheitlichen, die Verjährungsfristen zu verlängern und Unsicherheiten bei der Anwendung zu beseitigen. Inzwischen liegt der Vorentwurf des Departements vor. Darin hat das EJPD nun das gesamte Verjährungsrecht überarbeitet und insbesondere die Artikel 127 bis 142 Obligationenrecht (OR) völlig umgeschrieben.

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