Klientensuche per Internet: Anwaltsverbände skeptisch
Seit 2006 kooperiert der Zürcher Anwaltsverband (ZAV) mit dem Online-Anwaltsvermittlungsservice Advonaut (früher Advofinder, plädoyer 4/07): Wer einen Anwalt sucht, kann über www.advonaut.ch eine Anfrage starten. Diese geht anonymisiert an Anwälte mit dem passenden Profil, die sich für 29 Franken per E-Mail beim potenziellen Klienten bewerben können.
Der ZAV ist überzeugt von Advonaut: «Wir machen sehr gute Erfahrungen mit dem Online-Service», lässt sich ZAV-Präsident Urs Haegi auf advonaut.ch zitieren: «Unsere Mitglieder können sich gezielt und kostengünstig präsentieren und dadurch Mandate akquirieren.»
Doch die anderen Deutschschweizer Anwaltsverbände sind skeptisch. Thomas Morscher, Geschäftsführer von Advonaut-Betreiber Bluenaut-Matching Services: «Wir konnten bisher keine weitere Kooperation eingehen, obwohl der ZAV-Präsident dies andern Kantonalverbänden empfohlen hat». So findet Adrian Rufener, Geschäftsführer des St. Gallischen Anwaltsverbandes, Advonaut zwar eine gute Idee, aber noch etwas «unausgegoren». Trotzdem: Neben 500 ZAV-Mitgliedern haben sich 200 Deutschschweizer Anwälte bei Advonaut registriert.
Morscher verhandelt mit Webportalen, um von dort Nutzer auf Advonaut zu lenken. Er hofft, so die Nachfrage zu steigern, damit mehr Anwälte mitmachen. ch
Anwaltsverband: Nur jedes vierte Mitglied weiblich
Seit zehn Jahren wächst die Zahl der im Schweizerischen Anwaltsverband (SAV) organisierten Advokaten jährlich um durchschnittlich drei Prozent. Auch im Jahr 2009 kamen rund 250 Mitglieder neu hinzu. Der SAV zählte letztes Jahr 8243 Mitglieder, 23,3 Prozent waren Frauen. Der weibliche Anteil ist von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich: In den beiden Appenzell steht eine einzige Anwältin 31 Kollegen gegenüber. Mit Abstand am höchsten ist der Frauenanteil im Kanton Glarus (34 Prozent), gefolgt von Genf (29 Prozent), Ob- und Nidwalden und Tessin (28 Prozent). Im Kanton Zürich praktizieren 25 Prozent Anwältinnen, in den beiden Basel 22 Prozent und in Bern 20 Prozent. res.
Anwaltsprüfung: Steuerabzug neu auch in Zürich
Was in diversen anderen Kantonen (SG, GR, TG, AG, BS) längst möglich ist, hat sich auch in Zürich durchgesetzt: Die Kosten für die Anwaltsprüfung können neuerdings von den Steuern abgesetzt werden. Sie werden damit den Weiterbildungs- beziehungsweise den abzugsfähigen Berufskosten gleichgestellt. Dies sind «Aufwendungen zur Erhaltung und/oder Sicherung der vom Steuerpflichtigen erreichten beruflichen Stellung oder zum Aufstieg in eine gehobenere Stellung im angestammten Beruf». Das Merkblatt «über die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Bildungsmassnahmen» findet sich auf der Website des kantonalen Steueramtes Zürich.
Laut Auskunft des Steueramtes liegt damit eine Praxisänderung vor. Das heisst: Die Gebühren können ab sofort und unter Umständen auch rückwirkend in Abzug gebracht werden. Voraussetzung ist, dass die Steuereinschätzung noch nicht definitiv ist. Für die Steuererklärung 2009 ist dies jedenfalls noch der Fall, denn diese galt es im Kanton Zürich bis Ende März 2010 auszufüllen. Wer dies verpasst hat, kann Einsprache erheben, sobald die Steuerrechnung ins Haus flattert. In Zürich beträgt die Frist dazu dreissig Tage. Länger zurückliegende Steuerrechnungen wären insofern noch anfechtbar, als sie prozessual hängig sind. sci