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Plädoyer 2/11
04.04.2011
Letzte Aktualisierung:
04.10.2013
So viel arbeiten und verdienen die Zürcher Anwälte
Jedes zweite Mitglied des Zürcher Anwaltsverbandes (ZAV) arbeitet in einer Kanzlei mit bis zu 5 Anwälten, knapp 20 Prozent sind in Grosskanzleien mit über 30 Juristinnen und Juristen tätig. Dies zeigt eine kürzlich veröffentlichte Umfrage des ZAV. Zudem: 70 Prozent der ZAV-Mitglieder sind selbständigerwerbend. 70 Prozent der Frauen und 36 Prozent der Männer arbeiten Teilzeit. ...
So viel arbeiten und verdienen die Zürcher Anwälte
Jedes zweite Mitglied des Zürcher Anwaltsverbandes (ZAV) arbeitet in einer Kanzlei mit bis zu 5 Anwälten, knapp 20 Prozent sind in Grosskanzleien mit über 30 Juristinnen und Juristen tätig. Dies zeigt eine kürzlich veröffentlichte Umfrage des ZAV. Zudem: 70 Prozent der ZAV-Mitglieder sind selbständigerwerbend. 70 Prozent der Frauen und 36 Prozent der Männer arbeiten Teilzeit. Durchschnittlich 23 Prozent der Arbeitszeit eines Anwaltes ist nicht fakturierbar. Das Jahresgehalt der angestellten Anwälte betrug rund 160 000 Franken, selbständige Partner in Unkostengemeinschaften kamen im Jahr 2009 auf einen durchschnittlichen Gewinn zwischen 207 000 und 330 000 Franken.
Die Honoraransätze wurden in den letzten zehn Jahren nur im oberen Segment angehoben und haben laut ZAV nicht mit der Teuerung mitgehalten. Die Einkommenssituation von Anwälten, die über 20 Prozent ihrer Tätigkeit amtlichen Verteidigungen und unentgeltlichen Rechtsvertretungen widmen, habe sich durch die Anhebung des vergüteten Honoraransatzes von 150 auf 200 Franken pro Stunde verbessert. Noch immer sei es aber selbständigerwerbenden Mitgliedern mit einer den Qualitätsanforderungen entsprechenden Kanzleistruktur nicht möglich, mit solchen Mandaten einen angemessenen Lohn zu erzielen. Dies «gefährde eine qualitativ angemessene Vertretung bedürftiger Klienten» und lasse sich «mit den Grundbedürfnissen eines entwickelten Rechtsstaats schlecht in Einklang bringen».
SAV-Mitglieder: Tendenzwende
Die Zunahme der Mitglieder des Schweizerischen Anwaltsverbandes (SAV) war 2010 geringer als in den letzten zehn Jahren. Sie betrug noch 2,34 Prozent (Vorjahr 3,03 Prozent, Zehnjahresdurchschnitt 2,93 Prozent). Dies geht aus der neuesten Jahresstatistik des SAV hervor. Die Anwältinnen machen bereits 24 Prozent der Mitglieder aus. Bemerkenswert: Glarus hat den höchsten Frauenanteil (33 Prozent), gefolgt von Neuenburg, Genf und Tessin. Schlusslicht mit knapp 6 Prozent Anwältinnen ist der Kanton Jura.
«Aufklärungspflicht nicht zentral»
Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern hat ein von der Berner Anwaltskammer verfügtes dreimonatiges Berufsverbot aufgehoben. Begründung: Die Aufklärungspflicht sei keine zentrale anwaltliche Berufspflicht. Eine Verletzung könne für sich genommen keine derart strenge Sanktion begründen. Nun muss die Anwaltskammer nochmals über die adäquate Sanktion entscheiden.
Die Verletzung der Aufklärungspflicht lag darin, dass der Fürsprecher der Nichte seiner Frau versprochen hatte, sich für das Honorar eines Abendessens um ihr arbeitsrechtliches Problem zu kümmern. Die Sache wurde offenbar aufwendiger als gedacht: Der Anwalt reichte Klage ein und zog von der erstrittenen Zahlung der Gegenpartei 1076 Franken Honorar ab.
Die Nichte war damit nicht einverstanden und zeigte ihren Anwalt bei der Anwaltskammer an - wo er bereits wegen anderer Verfehlungen bekannt war. Insbesondere wegen Verstosses gegen die Aufklärungspflicht wurde er dann mit einem dreimonatigen Berufsausübungsverbot belegt. Dies ermögliche ihm zudem den Abbau von Pendenzen, während ihn eine Busse erneut finanziell belasten würde. vb