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Plädoyer 1/11
24.01.2011
Letzte Aktualisierung:
04.10.2013
Parteieingaben leicht gemacht
Mit der Einführung der schweizerischen Zivilprozessordnung Anfang Jahr hat das Bundesamt für Justiz (BJ) Musterformulare für Parteieingaben zur Verfügung gestellt.
Die Formulare, zum Beispiel für ein Arrestbegehren, gemeinsames Scheidungungsbegehren oder eine Klage im vereinfachten Verfahren, sind zu finden unter www.bj.admin.ch ? Themen ? Staat & Bürger ? Zivilprozessrecht ? Formulare für Parte...
Parteieingaben leicht gemacht
Mit der Einführung der schweizerischen Zivilprozessordnung Anfang Jahr hat das Bundesamt für Justiz (BJ) Musterformulare für Parteieingaben zur Verfügung gestellt.
Die Formulare, zum Beispiel für ein Arrestbegehren, gemeinsames Scheidungungsbegehren oder eine Klage im vereinfachten Verfahren, sind zu finden unter www.bj.admin.ch ? Themen ? Staat & Bürger ? Zivilprozessrecht ? Formulare für Parteieingaben (direkter Link auf www.plaedoyer.ch ? Links). «Die Formulare sind eine Hilfestellung für die Parteien und ihre Vertreter», sagt Urs Paul Holenstein vom BJ. Die Formulare können zurzeit nur ausgedruckt, nicht aber mit eingegebenen Daten gespeichert werden.
Ab April soll auch das Speichern der ausgefüllten Formulare möglich sein. Tipp: Wer über Adobe Acrobat verfügt (nicht bloss Adobe Reader) kann die Formulare über das TouchUp-Textwerkzeug heute schon elektronisch ausfüllen. stoc
Gesammeltes kantonales Zivilprozessrecht
Kaum war Anfang Jahr die schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) in Kraft, waren viele kantonale Zivilprozessordnungen aus dem Internet verschwunden. Doch nicht wenige Verfahren laufen noch nach kantonalen Vorschriften (siehe Seite 33). Auf www.zpo.ch findet sich die Sammlung aller kantonalen Zivilprozessordnungen. Die Seite wird betrieben vom Lehrstuhl des Basler Zivilprozessrechtlers Thomas Sutter-Somm. Laut Assistent Johannes Vontobel sollen diese ZPO möglichst lange auf der Website bleiben. Es bestehe aber keine Gewähr dafür, dass es wirklich immer die aktuellsten Fassungen seien. www.zpo.ch ch
Anwaltsrechnung mit zwei Steuersätzen möglich
Die Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes auf den 1. Januar 2011 erfordert Anpassungen bei der Rechnungsstellung für Anwälte. Grundsätzlich sind die erbrachten Leistungen in den verschiedenen Perioden unterschiedlich steuerbar. Dazu die wichtigsten Tipps:
- Zwischenrechnungen per 31. Dezember 2010 mit dem Satz von 7,6 Prozent sind nicht vorgeschrieben. Aber die Leistung pro Mandat bis Ende 2010 sollte trotzdem rechnerisch abgegrenzt werden, damit die Aufteilung der Leistungen in späteren Rechnungen bei einer allfälligen Kontrolle durch die Steuerverwaltung nachweisbar ist.
- Bei Rechnungsstellung nach Erfolg oder Streitwert kann ebenfalls eine Abgrenzung per 31. Dezember 2010 vorgenommen werden. Die Faktura muss dann der Höhe bei fiktiver Rechungsstellung per Ende 2010 entsprechen.
- Dasselbe gilt für Anwältinnen und Anwälte, die nach dem Saldo-Steuersatz abrechnen. Für sie erhöht sich der Steuersatz per 1. Januar 2011 von 5,8 auf 6,1 Prozent.
Registerauszug neu pauschal berechnet
Seit dem 1. Januar 2011 kostet der Auszug aus dem Betreibungsregister pauschal 17 Franken. Dies geht aus Artikel 12a Absatz 1 der Gebührenverordnung zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs hervor und gilt sowohl für den summarischen als auch für den detaillierten Auszug, unabhängig von der Seitenanzahl. Es empfiehlt sich also, beim Betreibungsamt generell den detaillierten Auszug zu verlangen, da keine Zusatzkosten mehr dafür anfallen.
«Künftig ist damit zu rechnen, dass die Unterscheidung zwischen dem summarischen und dem detaillierten Auszug vollständig aufgehoben wird», sagt David Rüetschi vom Bundesamt für Justiz, «denn für die Betreibungsämter ist der Aufwand gleich.» jra