Keine gleichzeitigen Gerichts- und Betreibungsferien

Mit den neuen schweizerischen Prozessordnungen sind ab 1. Januar erstmals die Gerichtsferien in der ganzen Schweiz einheitlich geregelt: Im Strafverfahren gibt es keine Gerichtsferien. Im Zivilverfahren hingegen stehen die Fristen an Ostern still (vom siebten Tag vor Ostern bis und mit siebtem Tag nach Ostern), im Sommer (15. Juli bis 15. August) und an Weihnachten (18. Dezember bis 2. Januar). Die Gerichtsferien gelten nicht im...