Bei heiklen Fällen kommuniziert nur noch die Oberstaatsanwaltschaft

Bei heiklen Fällen dürfen die Zürcher Staatsanwälte nicht mehr selbst mit Journalisten sprechen. Zuständig für die Medien­arbeit ist die neu geschaffene ­Medienstelle der Oberstaatsanwaltschaft. Früher waren die unter­suchenden Staatsanwälte grundsätzlich selbst für Medien­anfragen zuständig. Bei Bedarf konn...