Wer seit dem 1. Oktober 2016 als Ausländer eine Katalogstraftat begeht, wird automatisch für 5 bis 15 Jahre des Landes verwiesen, es sei denn, es liege ein Härtefall vor. Der vorliegende Aufsatz soll vier Jahre nach Einführung der neuen Gesetzesbestimmungen im Strafgesetzbuch einen Überblick über die Artikel der Landesverweisung allgemein sowie die von den Gerichten anzuwendenden ­Kriterien zur Beurteilung der Landesverweisung geben.

1. Di...