Beim Bund und in fast allen Kantonen gilt heute das Öffentlichkeitsprinzip. Das heisst: Die Bürger erhalten Einsicht in Dokumente und Daten, sofern nicht überwiegende Interessen entgegen­stehen. Doch über zwei Dutzend interkantonale Gremien agieren unter Ausschluss der Öffentlichkeit, wie Martin Stoll, Geschäftsführer des Vereins Öffentlichkeitsgesetz.ch schreibt: Von der Erziehungs- über die Sozialdirektorenkonferenz bis zur Konferenz der Polizeikommandanten. In diesen Gremien treffen sich die Regierungsräte der Kantone. Sie wollen von Fall zu Fall selbst entscheiden, ob und wie sie informieren. Stoll hat deshalb beim Präsidenten der Konferenz der Kantonsregierungen interveniert. Reaktion: Die Kantone haben eine Arbeitsgruppe gebildet, die das Anliegen prüfen will.