Schutz für Flüchtlinge: ­Individuelle Bedrohung massgebend

Bei der Behandlung eines Antrags von Flüchtlingen auf subsidiären Schutz dürfen sich die zuständigen Behörden nicht einzig auf ein quantitatives Kriterium der Zahl der Opfer im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung der betroffenen Region verlassen. Das entschied der Europäische Gerichtshof im Fall von zwei Afghanen, die in Deutschland Asyl beantragt hatten. Na...