Schlichtungsbehörde ist ein Gericht im Sinne des ­Lugano-II-Übereinkommens

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hält in einem Urteil fest, dass Schweizer Schlichtungsbehörden als Gericht im Sinne des Lugano-Abkommens gelten. Die zuständigen deutschen Behörden hatten beim Friedensrichteramt des Kreises Reiat in Schaffhausen eine Forderung von 5000 Euro gegenüber der Beklagten geltend gemacht. Die Forderung stammte von Soziall...