Wettbewerbsrecht: Keine doppelte Strafverfolgung

Die Grosse Kammer des EuGH hat  mit den Urteilen Bpost und Nordzucker den Schutz konkretisiert, den das Unionsrecht gegen die doppelte Strafverfolgung im Wettbewerbsrecht bietet. Der Grundsatz ne bis in idem – das Verbot der doppelten Strafverfolgung – ist in Artikel 50 der Grundrechtecharta verbrieft.

Die belgische Regulierungsbehörde für den Postsektor büsste die Firma Bpost...