EU-Gerichtshof betont ­Neutralität des Internets

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Urteil Telenor vom 15. September 2020 erstmals die Verordnung 2015/2120 ausgelegt, die den tragenden Grundsatz der Offenheit des Internets festschreibt. Der Grundsatz wird auch als Netzneutralität bezeichnet. Gemäss Art. 3 Abs. 3 der ­Verordnung 2015/2120 müssen ­Anbieter von Internetzugangsdiensten den gesamten Internetverkehr gleich behan...