Gerichtshof kritisiert ­Urteil des deutschen ­Bundesverfassungsgerichts

Das deutsche Bundesverfassungsgericht entschied am 5. Mai 2020, der Aufkauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB) verstosse teilweise gegen das Grundgesetz. Dabei geht es um das 2015 gestartete Programm der EZB zum Ankauf von Staatsanleihen aus Euroländern. Dieses Programm beschäftigte die Karlsruher Richter schon länger. Im Jahr 2017 leiteten sie...