Die Schweiz will mehr gegen Rassendiskrimierung unternehmen. Sie reagierte im Februar auf die Kritiken des Uno-Ausschusses gegen Rassen­diskriminierung. Die Uno-Experten bemängelten, dass das Strafrecht immer noch keine klare Definition der Rassendiskriminierung enthalte. Zudem werde der entsprechende StGB-Artikel zu restriktiv interpretiert. Die Schweiz präsentierte nun dem Ausschuss Massnahmen im Bereich der polizeilichen Arbeit, der Bedingungen für Einbürgerungen, der Behandlung von Sans-Papiers und der Integration von Ausländern.