Fünf Jahre nach Abschluss des Studiums sind neun von zehn Juristen erwerbstätig. 24 Prozent haben dann bereits eine Vorgesetzten­position erreicht. 6 Prozent sind an einer Universität als Assistenten tätig oder arbeiten an ihrer Disser­tation. Nur 5 Prozent sind selbständigerwerbend. Diese Zahlen datieren vom vergangenen Jahr. Das Bundesamt für Statistik hat sie gestützt auf eine ­Befragung der Universitäts­absolventen in der Schweiz zusammengestellt.

Drei von vier Juristen sind fünf Jahre nach dem Abgang von der Universität in ­einem Pensum zwischen 90 und 100 Prozent tätig. Nur zwei ­Prozent arbeiteten weniger als 50 Prozent. Die häufigsten Gründe für eine Teilzeit­arbeit sind (in absteigender Reihen­folge): persönliche Interessen, Kinderbetreuung und Haushalt, die ­Arbeit an einer Dissertation und eine Weiterbildung. Im ver­gangenen Jahr belief sich das durchschnittliche  Bruttoeinkommen der befragten Männer auf 104 000 Franken, das der Frauen auf 100 000 Franken.