Ja. Die in Artikel 28 der Bundesverfassung (BV) verankerte Koalitionsfreiheit gewährleistet dem einzelnen Arbeitnehmer oder Arbeitgeber erstens das Recht, sich zum Schutz seiner ­Interessen mit anderen Betroffenen zu einer Vereinigung zusammenzuschliessen. Zweitens können Arbeitnehmer- und Arbeitgebervereinigungen das Recht beanspruchen, ihre Aktivitäten frei auszuüben. Teilgehalt der Koalitionsfreiheit sind Arbeitskampfmassnahmen, die ergriffen werden, wenn die Arbeit...