Die Zahl der Anwälte in der Schweiz hat sich in den letzten 25 Jahren mehr als verdoppelt. In der gleichen Zeitspanne reduzierte sich die Zahl der Zivilklagen bei den erstin­stanzlichen Gerichten. Das bedeutet: Eine höhere Zahl von Anwälten führt nicht zu mehr gerichtlichen Streitigkeiten. Im Gegenteil. Konkret: Der Schweizerische Anwaltsverband, in dem über 80 Prozent der Anwälte organisiert sind, zählte 1994 noch 4954 Mitglieder – letztes Jahr waren es bereits 10 247. Eine Statistik über Zivilklagen an erst­instanzlichen Gerichten gibt es in der Schweiz nicht. plädoyer-­Recherchen in einigen Kantonen zeigen: Seit 1994 nahm die Zahl der eingegangenen Zivilklagen deutlich ab. 

Mit einem starken Rückgang fällt der Kanton Solothurn auf. Dort gingen bei den fünf erstinstanzlichen Richterämtern 1994 total 9572 Zivilklagen ein, 2018 waren es bloss noch 5964. Dies entspricht einer Abnahme um über 35 Prozent. Rund einen Drittel weniger zivilrechtliche Eingänge verzeichneten das Zivil­gericht Basel-Stadt und die Zürcher Bezirksgerichte. Auch bei den Berner Regionalgerichten brach die Zahl der Zivilklagen seit 1994 um gut einen Viertel ein. 

Diese Entwicklung beschränkt sich nicht auf die Schweiz. In Deutschland gibt es laut der «Süddeutschen Zeitung» zurzeit rund 163 000 Anwälte – auch hier eine Verdoppelung in einem Vierteljahrhundert. Parallel dazu gingen die Zivilklagen an erstinstanzlichen Gerichten zurück. Die Amtsgerichte verzeichneten 1995 1,75 Millionen Verfahren, 2017 waren es noch etwas mehr als die Hälfte (936 979).