Bundesrichterstellen vergibt das Parlament nach einem Verteilschlüssel gemäss der Anzahl Sitze der Parteien in der Bundesversammlung. Der Erfolg von Grünen und Grünliberalen bei den Wahlen im Oktober hat deshalb einen Einfluss auf die Zusammensetzung der eidgenössischen Gerichte. 

Konkret: Nach den letzten Bundesrichterwahlen sind 2020 mit Florence Aubry Girardin und Christian Denys nur zwei Mit­glieder der Grünen Partei in Lausanne tätig. Die Grünliberalen kommen mit Stephan Haag nur auf einen Vertreter. Nach dem aktuellen Verteilschlüssel steht einer Partei ab etwa sieben Sitzen im Parlament eine Bundesrichterstelle zu. Demnach hätten die Grünen Anspruch auf vier bis fünf Richterstellen, die Grünliberalen auf zwei bis drei. Am stärksten übervertreten sind CVP, SVP und FDP. Sie müssten jeweils eine bis zwei Stellen ab­geben. Am Bundesgericht in Lausanne und Luzern arbeiten aktuell 38 vollamtliche Richterinnen und Richter. 

Der Siegeszug der grünen Parteien im Parlament hat auch ­Auswirkungen auf die 21 vollamtlichen Richterstellen am Bundesstrafgericht. Nach der neuen Kräfteverteilung hätten die Grünen Anspruch auf eine weitere Richterstelle, die Grünliberalen sogar auf zwei. Die CVP, SVP und FDP müssten dafür auf jeweils einen Richterposten verzichten.