Als Verband obliegt es den Demokratischen Juristinnen und Juristen aufgrund der statutarischen Zielsetzung, künftig politisch noch dezidierter für die Grundrechte von Beschuldigten in Sexualstrafsachen und von verurteilten Sexualstraftätern einzustehen – gerade weil solche Anliegen nicht en vogue sind.

Auf der individuellen anwalt­lichen Ebene präsentiert sich die Frage komplexer: Denn nach wie vor gibt es Anwaltsbüros, die im Gesellschaftsvertrag ...