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Das Expertengremium des Uno-Menschenrechtsausschusses hat Ende Juli neue Empfehlungen an die Schweiz verabschiedet. Die Eidgenossenschaft wird dazu aufgefordert, im Verfahren der Genehmigung von Volksinitiativen eine Prüfung der Verträglichkeit der Volksbegehren mit eingegangenen internationalen Verpflichtungen einzuführen.
Der Menschenrechtsausschuss zeigt sich auch besorgt über die Selbstbestimmungsinitiative der SVP und bedauert explizit das Minarettverbot in der Verfassung. Weiter bemängelte er das tiefe Budget der geplanten Schweizerischen Menschenrechtsinstitution.
Das Expertengremium kritisierte auch den Umgang mit psychisch kranken Strafgefangenen und die Praxis der stationären Massnahmen nach Artikel 59 des Strafgesetzbuchs. Der Ausschuss bemängelte ferner die in einzelnen Kantonen neu eingeführten Kleidervorschriften, die vorwiegend Muslime betreffen. Ausserdem ging der Ausschuss auf die Bedrohung des Schutzes der Privatsphäre durch das neue Nachrichtendienstgesetz ein.
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