Mit der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) am 29. November 1974 bekräftigte die Schweiz innerhalb der damals 18 Mitgliedstaaten des Europarates ihren Willen, an der «Herbeiführung einer grösseren Einigkeit unter seinen Mitgliedern» mitzuwirken. Sie anerkannte damit, «dass eines der Mittel zur Erreichung dieses Zieles in der Wahrung und in der Entwicklung der Menschenrechte und Grundfreiheiten besteht&raq...