Am Bundesstrafgericht in Bellinzona wird ab Anfang 2019 eine Berufungskammer eingeführt. Neu werden zwei Instanzen – die Straf­kammer und die Berufungs­kammer des Bundesstraf­gerichts – Sachver­haltsfragen überprüfen. Der Entscheid der Berufungskammer wiederum kann wie bisher mit Beschwerde in Strafsachen ans Bundesgericht weitergezogen werden. Nach geltendem Recht können Urteile des Bundesstrafgerichts nur beim Bundes­gericht angefochten werden. Dieses überprüft keine Sachverhalts-, sondern nur Rechtsfragen. 

Gewählt werden die Mit­glieder der neuen Berufungskammer durch die Bundes­versammlung. Anfang 2018 werden die Stellen ausgeschrieben, die Wahl findet in der Sommersession 2018 der Eidgenössischen Räte statt.