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Plädoyer 06/2017
20.11.2017
Am Bundesstrafgericht in Bellinzona wird ab Anfang 2019 eine Berufungskammer eingeführt. Neu werden zwei Instanzen – die Strafkammer und die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts – Sachverhaltsfragen überprüfen. Der Entscheid der Berufungskammer wiederum kann wie bisher mit Beschwerde in Strafsachen ans Bundesgericht weitergezogen werden. Nach geltendem Recht können Urteile des Bundesstrafgerichts nur beim Bundesgericht angefochten werden. Dieses überprüft keine Sachverhalts-, sondern nur Rechtsfragen.
Gewählt werden die Mitglieder der neuen Berufungskammer durch die Bundesversammlung. Anfang 2018 werden die Stellen ausgeschrieben, die Wahl findet in der Sommersession 2018 der Eidgenössischen Räte statt.
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