Rechtsvergleichende Studien zeigen, dass dem Völkerrecht in der Recht­sprechung des höchsten Schweizer Gerichts eine sehr wichtige Rolle zukommt, insbesondere die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK).1 Dies ist wohl insbesondere damit zu erklären, dass die fehlende Verfassungs­gerichtsbarkeit gegenüber Bundesgesetzen nach der Ratifikation der EMRK dem Bundesgericht die Möglichkeit gab, einen Grundrechtsschutz herzustellen, welcher zumindest eine gr...