Scheidung: Wer eine Klage zurückzieht, trägt die Kosten

Ein Ehemann reichte die Scheidung ein, zog die Klage aber später zurück. Das Regionalgericht Bern-Mittelland auferlegte die Gerichtskosten von rund 3500 Franken den Parteien je zur Hälfte. Dagegen beschwerte sich die Ehefrau beim Obergericht des Kantons Bern und weiter bis vor Bundesgericht. Dieses entschied, dass der Ehemann als unterliegend gelte, da er das Scheidungsverfahren selber ein...