Zivilrecht

Die Ausschlagung einer Erbschaft ist zu protokollieren

Die Ausschlagung einer ­Erbschaft muss protokolliert werden, auch wenn die ­zuständige kantonale ­Behörde der Ansicht ist, dass sie verspätet erfolgte. 

Sachverhalt:

Die zuständige Behörde wies eine Ausschlagungserklärung zurück, weil diese verspätet sei und sich der Gesuchsteller in die Erbschaft &...