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Plädoyer 03/2016
23.05.2016
Zivilrecht
Willensvollstrecker: Verwaltungstätigkeit beschränkt
Der Willensvollstrecker ist zur Gleichbehandlung aller Erben und zur Einhaltung der Neutralität bei Interessengegensätzen verpflichtet. Ihm steht die Verwaltungsbefugnis über die Erbschaft zu. Die Verwaltungstätigkeit beschränkt sich in der Regel auf erbschaftserhaltende Massnahmen.
Sachverhalt:
A. und B. sind die Kinder und einzigen Erben der verstor...
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