Arbeitsrecht

Kein Lohnausfall bei Spitalaufenthalt nach Frühgeburt

Bei längerem Spitalaufenthalt eines neugeborenen Kindes kann auf Antrag der Mutter die Mutterschafts­entschädigung erst ab dann ausgerichtet werden, wenn das Kind nach Hause kommt. Für die Zeit im Spital muss der Arbeitgeber den Lohn gestützt auf die ­obligationenrechtliche ­Lohnfortzahlungspflicht wegen Krankheit zahlen.