Personenrecht

Häusliche Gewalt: Präventionskurs zumutbar

Die gerichtliche Verpflichtung des Mannes zu einem Gewaltpräventionskurs ist zweckmässig und zumutbar, nachdem bei einem Streit unter Geschiedenen beide Ex-Partner verletzt wurden. Sie stellt keine Gefahr für die Reputation des Betroffenen dar, auch wenn er Arzt ist.

Sachverhalt:

Der Beschwerdeführer ist seit September 2017 geschieden...