Familienrecht

Arbeitsunfähigkeit erhöht den Unterhalt nicht

Der Betreuungsunterhalt umfasst die Lebenshaltungskosten der betreuenden Person, soweit sie aufgrund der Betreuung nicht selbst dafür aufkommen kann. Nicht berücksichtigt wird, wenn die Gesundheit eine Erwerbsarbeit verunmöglicht. In solchen Fällen ist auf ein hypothetisches Einkommen abzustellen.

Sachverhalt: