Inhalt
Plädoyer 1/10
07.10.2013
Sozialversicherung
Widersprüche müssen abgeklärt werden
Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich heisst eine Beschwerde wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs gut. Die IV hätte auf die Stellungnahme zum Vorbescheid eingehen müssen, indem sie etwa Rücksprache mit den Gutachtern genommen hätte, um Widersprüche auszuräumen.
Sac...
Kostenpflichtiger Artikel
Um diesen Artikel zu lesen, melden Sie sich bitte an oder wählen Sie eines unserer Abos.
Abo