Sozialversicherungsrecht

Amtlicher Beistand: 60 Franken pro Stunde ist zu wenig

Reicht ein amtlich bestellter Anwalt vor dem Bundes­verwaltungsgericht keine detaillierte Kostennote ein, setzt das Gericht die Entschädigung aufgrund der Akten fest. Ein Stundenansatz von 60 Franken ist dabei zu niedrig, wobei es dem Bundesverwaltungsgericht obliegt, die Notwendigkeit des geltend gemachten Zeitaufwandes zu prüfen.