Vertragsrecht

Bei Preiserhöhung darf man jederzeit kündigen

Die Parteien eines Dauerschuldverhältnisses haben bei wichtigen Gründen ein ausserordentliches Kündigungsrecht. Eine ­einseitige Preiserhöhung ist ein solcher ­wichtiger ­Auflösungsgrund.

Sachverhalt:

Die Klägerin schloss bei einem Fitnessstudio ein Jahresabo ab. Kostenpu...