Verwaltungsrecht

Anrecht auf Sozialhilfe trotz Vorsorgeguthaben

Zur Vermeidung von Sozialhilfeleistungen muss das Freizügigkeitsguthaben nur ausnahmsweise aufgelöst werden. Ein Sozialhilfeantrag ist nicht rechtsmissbräuchlich, weil der Antragsteller mit dem Freizügigkeitsguthaben Schulden getilgt hat.

Sachverhalt:

Nachdem die Stadt Dietikon den Antrag von X. auf Sozialhilfe unter Ve...