Sozialversicherung

Gutachten sind auf ihren Beweiswert zu überprüfen

Geht ein Bericht des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) nicht auf geklagte ­Störungen und geltend gemachte Diagnosen ein, kommt ihm kein Beweiswert zu. Die IV-Stelle muss dann weitere Abklärungen treffen.

Sachverhalt:

Nach mehreren Unfällen meldete sich X. bei der eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) zum Bezug von Leistungen...