Betreibungsrecht

Parteikosten müssen nicht separat betrieben werden 

Die einer obsiegenden Partei in einem betreibungs­recht­lichen ­Verfahren nach Art. 251 ZPO zugesprochene Entschä­digung ist nicht ­Gegenstand einer gesonderten ­Betreibung. Sie wird zu den Betreibungskosten ­geschlagen und bei der ­Fortsetzung der Betreibung berücksichtigt. Für die ­Betreibungskosten hingegen w...