Strafprozessrecht

Revision nach widersprüchlichen Strafbefehlen

Ein rechtskräftiger Straf­befehl kann auf dem Weg der Revision angefochten werden, wenn andere ­Strafbefehle bei gleichem Sachverhalt in einem ­Parallelverfahren aufge­hoben wurden.

Sachverhalt:

Der Gesuchsteller nahm in der Berner Innenstadt an einer unbewilligten Demonstration teil. Laut Strafbef...