1. Personenrecht

1.1 Namensänderung

Mit Bundesgesetz vom 30. September 2011 (in Kraft seit 1. Januar 2013) hat der Gesetz­geber das Namensrecht neu geregelt und dabei in Art. 30 Abs. 1 ZGB die Voraussetzungen für eine Namensänderung erheblich gelockert. Seither braucht es nicht mehr «wichtige», sondern nur noch «achtenswerte» Gründe als Voraussetzung für eine Namensänderung. Das hat Konsequenzen, we...