1. Personenrecht

Gemäss Art. 28a Abs. 1 Ziff. 3 ZGB kann jemand, der in seiner Persönlichkeit verletzt wurde, dem Gericht beantragen, die Widerrechtlichkeit einer Verletzung ­festzustellen, wenn sich diese weiterhin störend auswirkt. Die ­Feststellung bezweckt, den Störungszustand zu beenden.1 Der Verletzte muss aufzeigen, dass sich der negative Eindruck, der von einer in der Vergangenheit er­schienenen Pu...