1. Ausgangslage

Dieser Beitrag legt dar, dass das schweizerische Verfassungs- und Gesetzesrecht unbefristete Notverordnungsmassnahmen grundsätzlich nicht zulässt. Sie bilden damit keine tragfähige Rechtsgrundlage, um Fehlbare in einem nachgelagerten Strafverfahren individuell-konkret zu sanktionieren. Zunächst skizziert der Beitrag die Rahmenbedingungen für notrechtliche Verordnungen des Bundesrats (und teils Bundesparlaments) gemäss de...