Eine Zürcher Rechtsanwältin wollte die Kosten ihres NZZ-Abos als Büro-Unkosten vom Einkommen abziehen. Sie beschäftigte mit ­diesem Anliegen auch das Bun­des­gericht – das ihre Be­schwerde gegen den ­Entscheid des ­Zürcher Verwaltungsgerichts allerdings abwies. Ein NZZ-Abo gehöre zum allgemeinen Lebensunterhalt und sei ­daher nicht abzugsfähig. 

Dazu wörtlich: «Der Bezug zwischen den ­Inhalten dieser Zeitung und der Tätigkeit als Rechtsan­wältin ist zu unspezifisch, als dass ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der beruflichen Tätigkeit und der Abonnierung der Zeitung ­bejaht werden könnte.» Auch wenn aus der Lektüre ein Nutzen resultieren könne, sei er kaum grösser als für Angehörige anderer Branchen.